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Regeln und Pflichten für Hundehalter

Für dich und deinen Hund gilt es, einige Dinge bei der Einreise und während deines Aufenthalts zu berücksichtigen

Jede Gemeinde darf ihre eigenen Verordnungen bzgl. Hunde erlassen, darunter das Baden in den öffentlichen Gewässern oder das Mitnehmen in öffentliche Einrichtungen. In Italien herrscht grundsätzlich Leinenpflicht, dies beinhaltet auch die Wanderwege. Hier eine kompakte Übersicht:

* EU-Heimtierpass: Bringe einen vollständig ausgefüllten EU-Heimtierpass mit. Dein Hund braucht zudem einen Mikrochip für die eindeutige Identifikation. Für Vierbeiner, deren erste Kennzeichnung bereits vor dem 03.07.2011 erfolgt ist, reicht eine Tätowierung.

* Impfung: Alle Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein, mind. 21 Tage vor der Einreise. Hundewelpen unter 3 Monaten dürfen nicht nach Italien einreisen.

* Leinenpflicht: Es herrscht Leinenpflicht, auch auf den Wanderwegen (ausgenommen sind eigens ausgewiesenen Hundeflächen), zudem muss ein Maulkorb mitgeführt werden, damit er im Bedarfsfall oder auf Verlangen benutzt werden kann. Die Leine darf nicht länger als 1,5 m sein.

* Entsorgung von Kot: Bitte denke daran, dass das Entsorgen des Hundekots Pflicht ist. Deshalb ist eine kleine Schaufel und ein Säckchen immer mitzuführen und auf Verlangen der beauftragten Überwachungsorgane laut Art. 11 auch vorzuweisen. Die Entsorgung des Hundekots gilt auch in den eigens ausgewiesenen Hundeflächen.

* Zutrittsverbot: Das Zutrittsverbot für Hunde gilt in Lebensmittelgeschäften und in öffentlichen Brunnen, auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Höfen von Kindergärten und Schulhöfen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen, Äcker, Obstwiesen und Weingärten). Auch in den Badeanstalten am Kalterer See ist der Zutritt für Hunde aus Hygienegründen untersagt.

* Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln: Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm oder in einem Käfig (Höchstmaße 70x30x50 cm) transportiert werden, fahren kostenlos. Für andere Hunde muss eine Fahrkarte gelöst werden, es besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Übrigens: Auch die Mendelbahn gehört zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

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