Newsletter 121 - 14. Januar 2005

NEUIGKEITEN VOM KALTERER SEE
Ausgabe 121 vom 14.01.2005
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ALLES AUF EINEN BLICK

1) FEIERTAGE
… und Vorsaetze

2) WINTERSCHLUSSVERKAUF
… ab 15. Januar 2005

3) DIE FASCHINGSZEIT
… beginnt

4) DIE ERSTE ARBEIT DER LANDWIRTE
… im Jahr 2005

5) RAUCHVERBOT
… in ganz Italien

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1) FEIERTAGE UND VORSAETZE

Hallo, liebe Leser und herzlich
willkommen im Neuen Jahr.

Na, gut ueberstanden die ganzen
Feiertage?
Jetzt beginnt wieder die Zeit,
wo Sie etwas fuer Ihre Pfunde tun
muessen. Laufen, joggen, ins
Fitnesscenter gehen…

Und wie sieht es mit den guten
Vorsaetzen fuer 2005 aus?

Sparen, abnehmen, das Rauchen
lassen, das sind so die typischen
Ziele, die Mann und Frau sich am
Silvesterabend gesetzt haben.
Halten Sie sich immer noch daran
oder haben Sie sie auf das naechste
Jahr verschoben?

Nein? Dann halten Sie nur schoen
durch. Unser Vorsatz fuer dieses
Jahr lautet unter anderem, Ihnen
wieder tolle, interessante
und nuetzliche Infos ueber das
Feriengebiet rund um Kaltern und
Tramin zu liefern.

Spezielle Wuensche, Tipps und
Anregungen sind natuerlich immer
herzlich willkommen.

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2) WINTER-SCHLUSS-VERKAUF

Er hat auch vor den Tueren Kalterns
und Tramins nicht Halt gemacht,
der Winterschlussverkauf.

Bei uns dauert der Winter nicht so
lange wie in Deutschland, Oesterreich
oder woanders und in einem Monat,
Ende Februar, kann man hier schon
den Fruehling schnuppern, deshalb
muss in den Regalen Platz fuer die
neuen Kollektionen gemacht werden.

In zahlreichen Geschaeften in
Suedtirol, unter anderem auch in
Kaltern und Tramin, wimmelt es
ab Mitte Januar nur so von
Ermaessigungen!

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3) DIE FASCHINGSZEIT BEGINNT

Bald ist sie da, die Faschingszeit!

Geht es bei Ihnen auch zum
Fasching ganz schoen rund zu?
Jeder versucht, so verrueckt wie
moeglich zu sein. Fuer so manchen
kann die Faschingszeit nicht
frueh genug beginnen und nicht
lange genug dauern.

Hauptsaechlich in Kalterns Nachbar-
gemeinde Tramin gilt diese Tradition.
Es heisst naemlich: _Wenn die Traminer
spinnen, dann wird es ein gutes Jahr!_

Hoehepunkt in Tramin ist der im
ganzen Land bekannte Faschingsumzug,
der heuer am 08. Februar 2005 statt-
findet. Da faehrt Alt und Jung auf
ganz originell geschmueckten Waegen
durch das Dorf, von den armen und
reichen Zigeunern, Baeckern,
Doktoren bis zu den Waschweibern.

Aber auch in anderen Orten finden
Faschingsveranstaltungen bzw.
-umzuege statt, wie in Bozen,
Leifers, Venedig, um nur einige zu
nennen.

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4) DIE ERSTE ARBEIT DER LANDWIRTE IM JAHR 2005

So weit das Auge reicht, winterliche
Ruhe und kahle Reben in den Weinbergen
- von wegen.

Das Rebschneiden treibt jetzt in den
kuehlen Wintertagen die Landwirte
wieder in die Weingueter. Wer jetzt
den 1. Schnitt versaeumt, erhaelt im
Herbst einen schlechten Wein.
Auch das Baumschneiden wird jetzt
verrichtet.

So mancher Landwirt wartet jetzt
schon darauf, dass die Tage wieder
laenger werden.

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5) RAUCHVERBOT IN GANZ ITALIEN

Ab 1. Januar 2005 ist in ganz
Italien ein allgemeines Rauchverbot
in Kraft.

Das Gesetz sieht ein Rauchverbot
fuer geschlossene Lokale vor, die
der Oeffentlichkeit zugaenglich sind.

Darueber hinaus fuer alle offenen
Bereiche der Kindergaerten und
Schulen und fuer einige offene
Bereiche der Einrichtungen fuer
Jugendliche.

Das Rauchen ist ausserdem in den
geschlossenen Bereichen jener
Lokale verboten, in denen Speisen
(mit Ausnahme von Eis, Toasts, belegte
Brote, Konditorei- und Suesswaren,
Salzgebaeck und aehnliche Erzeugnisse)
verabreicht werden.

Lokale, in denen keine Speisen
verabreicht werden, bzw. solche,
in denen das Restaurant nicht zur
Gaenze von anderen Lokalen (Bsp.
Bar) abgegrenzt ist, tritt das
Rauchverbot 6 Monate spaeter,
also am 1. Juli 2005 in Kraft. Das
gilt auch fuer private Vereinslokale
und Clubs.

Ab 1. Juli 2005 wird das Rauchen
somit nur in eigenen Raucherraeumen
gestattet sein.

Voraussetzung ist, dass der Betrieb
diese Raeume von den Raeumen,
in denen Rauchverbot herrscht,
vollkommen abtrennt, und mit einer
selbst schliessenden Tuer ausstattet.

Zudem muessen die Raucherraeume
so eingerichtet werden, dass
Nichtraucher nicht gezwungen sind,
sie als Durchgang zu benuetzen.

Die Raucherraeume muessen mit einer
entsprechenden Lueftungsanlage und
mit entsprechenden Hinweisschildern
ausgestattet sein.

Auf diesen muss mindestens in
deutscher und italienischer Sprache
und in den ladinischen Ortschaften
auf ladinischer Sprache auf das
Landesgesetz 8/2004 und auf die
Geldbussen, die zwischen 220 und
3300 Euro liegen, hingewiesen
werden.

Ausserdem muss das international
gueltige Zeichen fuer das Rauchverbot
angebracht werden.

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Also bis dann und halten Sie sich fit
bis zum naechsten Mal

Ihr Kalterersee.com Team

Tipps oder Infos an
mailto:sylvia@kalterersee.com

Dieser Newsletter erscheint bis zum Fruehjahr
einmal monatlich.

Naechster Erscheinungstermin:
am 11.Februar 2005

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