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Tipps für Autofahrer und Lokalbesucher

Verkehrsvorschriften und rechtliche Hinweise für Autofahrer in Italien (Stand November 2005).

> Alkoholverbot unter 16 Jahren ab 02. November 2005
Was im Gastgewerbe schon lange normativ festgesetzt ist, wird nun auch für den Handel verbindlich.

An Jugendliche unter 16 Jahren darf, ab dem Stichtag 2. November kein Alkohol mehr verkauft werden. Das diesbezügliche, sogenannte „Omnibusgesetz“ hat der Südtiroler Landtag vor wenigen Wochen verabschiedet.

Damit wolle man die Minderjährigen zu einem vernünftigen alkoholfreien Lebensstil erziehen.

Wer bei uns selbst mit dem Auto unterwegs ist, tut gut daran, untenstehende Informationen zu lesen. Was Sie hiervon wissen, kann nur zu Ihrem Vorteil sein :-):

> Vor einem Jahr schon ersann sich Italiens Regierung, dass jeder Autofahrer, der in einen Unfall verwickelt ist und sich demzufolge auf der Straße bewegt, eine “Leuchtweste” zu tragen hat. Erhältlich an Tankstellen, die Weste sollte in jedem Auto zur Verfügung stehen..

> Wir alle kennen den österreichischen Spruch: “Lichtfahrer sind sichtbarer”. Das gilt nun seit geraumer Zeit auch für die Italiener. Südtirolkenner wissen es schon, außerhalb von Ortschaften müssen Autofahrer mit Licht unterwegs sein, auch bei Tag ;-).

> Die Regierung wollte auf bestimmten Autobahnen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 auf 150 anheben. Jedoch wurde dieser Beschluss von den Betreibern der Autobahnen abgelehnt. Auf der Brennerautobahn gilt weiterhin das lahme Maximaltempo 110.

> Das wissen Sie schon längst, bei uns muss das Gesetz erst “greifen”:
Pflicht ist es auch jetzt in Italien, die Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße zu lassen (andernfalls droht den Italienern Punkteabzug und allen Autolenkern eine saftige Geldstrafe)

Barbesucher und Straßenbummler aufgepasst!

> Seit ersten Juli ist in allen öffentlichen Räumen, Bars, Restaurants u.a. das Rauchen verboten…keine stinkige Kleidung mehr…und zum Rauchen ist es z.Z. (Sommer) draußen eh schöner :-). Übrigens: Strafen bis zu € 2.000,00

> Wer unechte Markenprodukte kauft und dabei ertappt wird, muss bezahlen…

> Fußgänger, die auffällig betrunken durch die Gegend grölen, werden zur Kasse gebeten

> Hanfrauchen: Wer dabei entdeckt wird, dem wird der Führerschein oder ein anderer gültiger Ausweis entzogen, Anzeige erstattet…

> Und nun zu einem ganz besonderen “Problem”: Wer seine Nacktheit zeigen will, im Bikini oder Badehose durch die Straßen zieht, wird vom Ordnungshüter gebeten, den Körper zu verhüllen…oder…er zahlt Strafe…

Und nun der - unserer Meinung nach - wichtigste Tipp:

> Die Suppe wird - wie immer - in Italien nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird…. das wichtigste im Umgang mit einem Polizisten oder Carabinieri ist… man muss seinen Stolz unangetastet lassen und demütig Reue zeigen, vielleicht lässt er Sie sogar laufen.
Sich aufbrüsten und auf sein Recht beharren, wird vor einem ausübenden Staatsorgan immer ins Auge gehen.

Wer`s weiß, hat`s leichter!


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